Fliegerferien in Südafrika

 

An diesem Tag stand also der Prüfungsflug mit Gary an. Wir bekamen einen Bogen mit den Bewertungskriterien für den Flug damit wir uns mental darauf vorbereiten können. Der Umfang der Prüfung ist etwa gleich wie bei uns. Bis auf etwas: Cross Wind Landing. Gary bestätigte uns, dass wir mindestens eine Landung mit Seitenwind machen müssen. Was ich am Anfang noch als Vorteil beurteilt hatte, nähmlich dass es zwei gekreuzte Pisten hat, ist jetzt ein Nachteil. Bei dieser Seitenwind Landung werden wir eine volle Breitseite abkriegen...Hab ich schon erwähnt, dass der Wind nochmals aufgefrischt hat? Für die Prüfung nahmen wir die zweite Cessna 150. Dieses Modell stammte wahrscheinlich aus der ersten Serie der C150. Die Flaps wurden mittels Hebel in der Mitte bedient. Der Masterswitch, Zündschlüssel und Starter waren in der Mitte angebracht. Die Sitzbank war aus einem Guss und liess sich nicht verstellen. Für Beat hatte es glücklicherweise ein Kissen damit er die Pedale erreichte....

Während Beat das Prüfungsprogramm abspulte, konnte ich nochmals einen Blick ins Gesetzbuch werfen. Nach einer Stunde kehrte Beat zurück und ich konnte Platz nehmen. Der Flug von Beat war übrigens "quite good" - hatten wir doch schon. Während des Fluges kämpfte ich wieder mit dem Wind, die Übungen waren jedoch ganz gut. Als zweitletzter Punkt war dann die Seitenwind Landung vermerkt. Gary meinte, ich solle die Cessna etwas sanfter aufsetzen als Beat...Er empfahl mir, den Flügen in den Wind zu hängen, was ich dann auch tat. Am Schluss hatte ich fast 50° Bank und schlitterte über die Piste, bis ich dann mit allen drei Rädern Bodenkontakt hatte. Die Bemerkung von Gary: "Quite good for the first time". Die "normale" Landung gegen den Wind, war dann schon fast Erholung. Man darf einfach das Gas nicht schon im Gate wegnehmen, sondern warten, bis man fast parallel über der Piste schwebt. Und dann, nichts wie runter.

Nun gabs noch die Air Law Prüfung. 50 Fragen und mit 75% richtigen Antworten hat man bestanden. In vielen Bereichen ist das Recht gleich wie das unsere. Der Teufel liegt allerdings im Detail. Wenn man bei uns Passagiere mitführen will, muss man mindestens 3 Landungen in den letzten 3 Monaten gemacht haben. In Südafrika sind es 3 Landungen in den letzten 6 Monaten. Irgendwie überstanden wir aber auch diese Prüfung - auf eine genäuere Beschreibung verzichte ich hier ;-))

Für die Lizenzvalidierung hatten nun alle Unterlagen die wir brauchten und begannen von allem eine Kopie herzustellen: CH Lizenz, Medical, die letzten 5 Seiten des Flugbuches, Bestätigung des Air Law Tests und des Prüfungsfluges. Mit diesen Kopien fuhren wir nach Durbanville zur Polizeistation. Der arme Beamte konnte dann alle Blätter zwei mal stempeln und auf jedes Blatt seine Dienstnummer, Datum und Unterschrift setzten. Dafür ist jetzt amtlich, dass wir die Kopien nicht verändert haben. Also fahren wir wieder zurück nach Fisantkraal wo Gary immer noch auf der Suche nach dem richtigen Formular für die Lizenzvalidation ist. Er versprach uns, alle Unterlagen zu Brad zu bringen, damit dieser die Unterlagen per Kurier nach Johannesburg schicken kann. Wenn alles klappt sollten wir also unsere Lizenzen am Mittwoch bekommen.

 
© 2003 M. Beglinger